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Liebe Eltern,

hier finden Sie die Bekanntmachung des Landratsamts Bad Kissingen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 05.04.2021.

 

Ab kommenden Montag gelten daher die Regelungen für den eingeschränkten Regelbetrieb.

19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, können die Einrichtungen

nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

 

Die Vorstandschaft