Liebe Eltern,
hier finden Sie die Bekanntmachung des Landratsamts Bad Kissingen zu den Regelungen der Notbetreuung ab 19.04.2021.
Ab kommenden Montag gelten die Regelungen für die Notbetreuung.
- 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind die Einrichtungen geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen;
Die Vorstandschaft